Die Schuldfrage

Blinder fällt über auf dem Gehweg abgestellten E-Sharingscooter

Die Schuldfrage


28.06.2024 I Von Sejla Ramic I 4 min Lesedauer


In vielen deutschen Städten sind E-Sharingscooter, Sharing E-Bikes und Motorroller längst zum alltäglichen Anblick geworden. Diese modernen Fortbewegungsmittel versprechen flexible und nachhaltige Mobilitätslösungen für Pendler und Kurzstreckenreisende. Doch das Hauptproblem? Wild geparkte Fahrzeuge auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.

Blinder fällt über auf dem Gehweg abgestellten E-Sharingscooter

Die Schuldfrage


28.06.2024 I Von Sejla Ramic I 4 min Lesedauer

Ein aktueller Unfall in Bremen hat die Debatte über E-Sharingscootern im öffentlichen Raum erneut angefacht. Ein blinder Mann stolperte über zwei quer auf dem Gehweg stehende E-Scooter und erlitt dabei einen schweren Oberschenkelhalsbruch. Der Mann forderte daraufhin vor Gericht ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro, da er die E-Scooter als Gefahr für sehbehinderte Menschen betrachtete. Das Oberlandesgericht Bremen wies die Klage jedoch ab.


Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass E-Scooter "politisch und gesellschaftlich gewollt" seien. Die Vermieterin der E-Scooter hatte eine offizielle Genehmigung, bis zu 500 E-Scooter flexibel im öffentlichen Raum abzustellen. Der Gehweg, auf dem der Unfall geschah, war mit einer Breite von 4,35 Metern ausreichend für den allgemeinen Verkehr. Es lag keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor und die Vermieterin wurde nicht für Betriebsgefahr haftbar gemacht. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention änderte nichts an der Entscheidung, da die Zulassung der E-Scooter gewollt sei und keine besonderen Vorkehrungen für sehbehinderte Menschen nötig seien.


Das Urteil ist streitbar, denn eigentlich sind Gehwege für Fußgänger und nicht für das Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Da ärgert sich so mancher Bürger:in zu Recht, denn mit der Zunahme von Sharingkleinfahrzeugen, immer mehr Lastenrädern, Mopeds und E-Seniorenmobilen wird der Bürgersteig zunehmend voller und DIE zentrale Frage unbeantwortet: Wo sollen diese Fahrzeuge geparkt werden? Die Debatte hätte längst geführt werden müssen. Auch Maßnahmen wie Ordnungsgelder und kompliziert erfassbare Parkverbotszonen scheinen das Problem nicht lösen zu können.


Wir fordern daher dringend eine Lösung und schlagen folgende Maßnahme vor: 


Jeder vierte Pkw-Parkplatz sollte für LEVs ausgewiesen werden, d.h. eine Abstellfläche für E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder, Mopeds und Motorräder, Schwerlastenräder, E-Leichtautos und E-Leicht-Lkws. Diese Maßnahme ist unverzichtbar für die Zukunft der neuen Mobilität und hier steht vor allem die Politik in der Pflicht, Regeln für die öffentlichen Räume aufzustellen, sodass ein zukünftiges Miteinander der alten und neuen Mobilität möglich wird.


Diese Maßnahme würde nicht nur die endlosen Diskussionen beenden, sondern auch einen echten Anreiz schaffen, auf umweltfreundliche Fortbewegungsmittel umzusteigen und die Akzeptanz von LEVs in der Bevölkerung zu erhöhen.


Ein aktueller Unfall in Bremen hat die Debatte über E-Sharingscootern im öffentlichen Raum erneut angefacht. Ein blinder Mann stolperte über zwei quer auf dem Gehweg stehende E-Scooter und erlitt dabei einen schweren Oberschenkelhalsbruch. Der Mann forderte daraufhin vor Gericht ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro, da er die E-Scooter als Gefahr für sehbehinderte Menschen betrachtete. Das Oberlandesgericht Bremen wies die Klage jedoch ab.


Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass E-Scooter "politisch und gesellschaftlich gewollt" seien. Die Vermieterin der E-Scooter hatte eine offizielle Genehmigung, bis zu 500 E-Scooter flexibel im öffentlichen Raum abzustellen. Der Gehweg, auf dem der Unfall geschah, war mit einer Breite von 4,35 Metern ausreichend für den allgemeinen Verkehr. Es lag keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor und die Vermieterin wurde nicht für Betriebsgefahr haftbar gemacht. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention änderte nichts an der Entscheidung, da die Zulassung der E-Scooter gewollt sei und keine besonderen Vorkehrungen für sehbehinderte Menschen nötig seien.


Das Urteil ist streitbar, denn eigentlich sind Gehwege für Fußgänger und nicht für das Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Da ärgert sich so mancher Bürger:in zu Recht, denn mit der Zunahme von Sharingkleinfahrzeugen, immer mehr Lastenrädern, Mopeds und E-Seniorenmobilen wird der Bürgersteig zunehmend voller und DIE zentrale Frage unbeantwortet: Wo sollen diese Fahrzeuge geparkt werden? Die Debatte hätte längst geführt werden müssen. Auch Maßnahmen wie Ordnungsgelder und kompliziert erfassbare Parkverbotszonen scheinen das Problem nicht lösen zu können.


Wir fordern daher dringend eine Lösung und schlagen folgende Maßnahme vor: 


Jeder vierte Pkw-Parkplatz sollte für LEVs ausgewiesen werden, d.h. eine Abstellfläche für E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder, Mopeds und Motorräder, Schwerlastenräder, E-Leichtautos und E-Leicht-Lkws. Diese Maßnahme ist unverzichtbar für die Zukunft der neuen Mobilität und hier steht vor allem die Politik in der Pflicht, Regeln für die öffentlichen Räume aufzustellen, sodass ein zukünftiges Miteinander der alten und neuen Mobilität möglich wird.


Diese Maßnahme würde nicht nur die endlosen Diskussionen beenden, sondern auch einen echten Anreiz schaffen, auf umweltfreundliche Fortbewegungsmittel umzusteigen und die Akzeptanz von LEVs in der Bevölkerung zu erhöhen.


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