31.07.2024 I Von Julia Lange I 4 min Lesedauer
28.06.2024 I Von Sejla Ramic I 4 min Lesedauer
Mobilität in deutschen Städten soll sicher sein, der Verkehr soll fließen, – das sind bisher die wichtigsten Leitplanken zur Regelung des Straßenverkehrs.
Die Bundesregierung will nun erreichen, dass sich die Planung künftig an weiteren Zielen ausrichtet: Der Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit sowie die städtebauliche Entwicklung sollen im Verkehrsrecht stärker zur Geltung kommen.
Dazu hat der Bundesrat am 5. Juli der Novellierung des Straßenverkehrsrechts zugestimmt. Wir zeigen, was die 56. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beinhaltet.
Ein aktueller Unfall in Bremen hat die Debatte über E-Sharingscootern im öffentlichen Raum erneut angefacht. Ein blinder Mann stolperte über zwei quer auf dem Gehweg stehende E-Scooter und erlitt dabei einen schweren Oberschenkelhalsbruch. Der Mann forderte daraufhin vor Gericht ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro, da er die E-Scooter als Gefahr für sehbehinderte Menschen betrachtete. Das Oberlandesgericht Bremen wies die Klage jedoch ab.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass E-Scooter "politisch und gesellschaftlich gewollt" seien. Die Vermieterin der E-Scooter hatte eine offizielle Genehmigung, bis zu 500 E-Scooter flexibel im öffentlichen Raum abzustellen. Der Gehweg, auf dem der Unfall geschah, war mit einer Breite von 4,35 Metern ausreichend für den allgemeinen Verkehr. Es lag keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor und die Vermieterin wurde nicht für Betriebsgefahr haftbar gemacht. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention änderte nichts an der Entscheidung, da die Zulassung der E-Scooter gewollt sei und keine besonderen Vorkehrungen für sehbehinderte Menschen nötig seien.
Das Urteil ist streitbar, denn eigentlich sind Gehwege für Fußgänger und nicht für das Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Da ärgert sich so mancher Bürger:in zu Recht, denn mit der Zunahme von Sharingkleinfahrzeugen, immer mehr Lastenrädern, Mopeds und E-Seniorenmobilen wird der Bürgersteig zunehmend voller und DIE zentrale Frage unbeantwortet: Wo sollen diese Fahrzeuge geparkt werden? Die Debatte hätte längst geführt werden müssen. Auch Maßnahmen wie Ordnungsgelder und kompliziert erfassbare Parkverbotszonen scheinen das Problem nicht lösen zu können.
Wir fordern daher dringend eine Lösung und schlagen folgende Maßnahme vor:
Jeder vierte Pkw-Parkplatz sollte für LEVs ausgewiesen werden, d.h. eine Abstellfläche für E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder, Mopeds und Motorräder, Schwerlastenräder, E-Leichtautos und E-Leicht-Lkws. Diese Maßnahme ist unverzichtbar für die Zukunft der neuen Mobilität und hier steht vor allem die Politik in der Pflicht, Regeln für die öffentlichen Räume aufzustellen, sodass ein zukünftiges Miteinander der alten und neuen Mobilität möglich wird.
Diese Maßnahme würde nicht nur die endlosen Diskussionen beenden, sondern auch einen echten Anreiz schaffen, auf umweltfreundliche Fortbewegungsmittel umzusteigen und die Akzeptanz von LEVs in der Bevölkerung zu erhöhen.
Den Kommunen soll es unter anderem erleichtert werden, angemessene Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr bereitzustellen. So erhalten die Entscheidungsträger mehr Möglichkeiten Flächen für Radfahrer und Fußgänger bereitzustellen, Bewohnerparkplätze zu bestimmen, Sonderfahrspuren zu etablieren und Tempo 30 Zonen in der Nähe von Schulen und Spielplätzen einzurichten.
Die Verkehrssicherheit darf durch die Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden, die „Leichtigkeit des Verkehrs“ muss berücksichtigt werden. Eine Steilvorlage für die eLeichtmobilität, sollte man meinen. Doch unter dem Punkt „Sonderfahrspuren für verschiedenen Mobilitätsformen“ steht lediglich:
Länder und Kommunen können Sonderfahrspuren für verschiedene Mobilitätsformen erproben – befristet bis zum 31. Dezember 2028. Denkbar sind zum Beispiel Spuren ausschließlich für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder für Fahrgemeinschaften.
Besonders aussagkräftig ist das nicht. Vielmehr legen die Verfasser der Novellierung einen weiteren Schwerpunkt auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vision Zero, so Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), verfolge das Ziel, dass niemand durch einen Verkehrsunfall getötet oder schwer verletzt werden soll. Bei der anstehenden Verkehrswende soll der Mensch im Vordergrund stehen, nicht das Fahrzeug.
Eine Kurzstudie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) hat im Juli dieses Jahres ein Stimmungsbild der unterschiedlichen Maßnahmen bei 6.107 Befragten erstellt. Bewertet wurden hierbei sogenannte „Pull-Maßnahmen“ zur Nutzung von alternativen, klimafreundlichen Verkehrsmitteln und „Push-Maßnahmen“, die die Nutzung des privaten Autos unattraktiver gestalten.
So zeigt sich, dass einschränkende Maßnahmen eher auf Ablehnung stoßen, wie beispielsweise höhere Parkkosten in Innenstädten, autofreie Innenstädte, Mautgebühren oder Tempo 30 Zonen auf innerstädtischen Straßen. Monetäre Maßnahmen scheinen besonders unbeliebt zu sein, wenn diese das Autofahren verteuern.
Eine höhere Zustimmung finden die klimafreundlichen „Pull-Maßnahmen“, die insgesamt mehr persönliche Vorteile bieten. Dazu gehören der Ausbau von Fahrradwegen, eine Fortführung des Deutschlandtickets für 49 € oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV, Ausbau der Infrastruktur der e-Mobilität oder auch ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen von 130 km/h.
Zu den Problemen, welche es zu lösen gilt, gehören Luftverschmutzung, Verkehrskollaps, fehlende Parkraumflächen und Unfallgefahren für Verkehrsteilnehmende.
Die elektrische Leichtmobilität bietet hier einfach umzusetzende Lösungsmöglichkeiten, denn LEV sind emissionsfrei, ressourcenschondend, vielseitig, benötigen weniger Platz und sind ausreichend für Höchstgeschwindigkeiten bis 100 km/h ausgerichtet. Dazu bieten sie Fahrspaß und über den gesamten Nutzungszeitrauem zudem eine enorme Kostenersparnis.
Die StVO-Novelle bietet den gesetzlichen Rahmen zur Gestaltung einer echten Verkehrswende. Die Verantwortlichkeit wird in die Hände der Städte und Kommunen gelegt. Bleibt zu hoffen, dass diese die Chance auch wahrnehmen und eine nachhaltige und klimafreundliche neue Mobilität realisieren.
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